Was sind Pflegehilfsmittel?
Als Pflegehilfsmittel gelten Produkte wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz oder Fingerlinge.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Bei einem anerkannten Pflegegrad und wenn die Pflege zu Hause stattfindet, haben Sie oder Ihr Angehöriger einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 60 € pro Monat. Die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln ist im Sozialgesetzbuch geregelt.